Jetzt den zusätzlichen Nachlass durch die Mehrwertsteuersenkung auf Ihr neues Wunschfahrzeug sichern.
Am 03.06.2020 verkündete die Bundesregierung ein Konjunkturpaket, um die von der Corona – Krise getroffene deutsche Wirtschaft, wieder anzukurbeln.
Die Maßnahmen, die unter dem Begriff Innovationsprämie gebündelt werden, beinhalten unter anderem eine befristete Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 16% mit sich. Diese Steuerminderung gilt ab dem 01.07.2020 und läuft bis zum Ende des Jahres.
Auch bei Autohaus Tabor profitieren Sie von diesem Steuervorteil, denn wir geben diesen Steuervorteil zu 100% an Sie weiter.
Bestellen Sie schon jetzt Ihr Traumauto bei uns und holen Sie dieses ab Juli bei uns ab. Denn genau dann greift auch bereits die niedrigere Mehrwertsteuer von nur noch 16%!
Achtung:
Alle unsere Preise sind noch mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen. Das heißt den finalen Preis, den Sie bei Abholung ab Juli 2020 bezahlen, ist noch günstiger!
Werfen Sie hier einen Blick auf unsere Angebote:
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Muss ich als Kunde nun noch mit meiner Fahrzeugbestellung bis zum 01.07.2020 warten, damit ich von der Mehrwertsteuersenkung zu profitieren?
Nein, insofern die Fahrzeugauslieferung nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 erfolgt, erhalten Sie den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16%. In diesem Zusammenhang ist also das Datum der Bestellung oder der Auftragsbestätigung irrelevant.
Muss ich meine Bestellung stornieren und erneut aufgeben, um von der MwSt.-Senkung zu profitieren?
Nein, sofern Ihnen das Fahrzeug nach dem 30.06. und bis zum Ende des Jahres ausgeliefert wird, ist keine Stornierung notwendig.
Profitiere ich auch bei einem Leasingvertrag von der Mehrwertsteuersenkung?
Ja, im relevanten Zeitraum vom 01.07. bis zu, 31.12.2020 wird mit dem reduzierten Steuersatz von 16% gerechnet. Dies gilt ebenfalls für schon bestehende Leasingverträge.