Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter und Vermieter die sich den Wunsch einer eigene Ladestation erfüllen möchten, werden nun ab dem 24.11.2020 von der KFW – Bank mit 900 € Förderung beim Kauf und dem Anschluss Ihrer eigenen Ladestation unterstützt.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Diese Förderung gilt ausschließlich für privat genutzte Stellplatze von Wohngebäuden. Eine gewerbliche Nutzung wird nicht gefördert.
Wer kann die Förderung ab dem 24.11.2020 beantragen?
Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Förderung für Ladestationen nur beantragen können, wenn Sie den Strom aus erneuerbaren Energien beziehen. Darunter fallen beispielsweiße Photovoltaik-Anlagen, Wasser oder Windkraft.
Beantragen kann:
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschal gibt es pro Ladepunkt 900 €.
Das bedeutet, wenn Ihre Ladestation mehr als einen Ladepunkt hat, können Sie pro Ladepunkt 900 € Zuschuss beantragen. Vorausgesetzt Ihre Gesamtkosten für den Kauf und Einbau belaufen sich über 900 € pro Ladepunkt. Sind Ihre Gesamtkosten geringer, so wird die Förderung reduziert.
Wie hoch Ihre Förderung für die einzelnen Ladepunkte genau sind, entnehmen Sie der Tabelle der KFW (siehe unten).